Partnerschaftsgesellschaft

Partnerschaftsgesellschaft

Die Partnerschaftsgesellschaft (Partnerschaft) ist eine Rechtsform, in der sich Angehörige freier Berufe zusammenschließen können.

Die Partnerschaftsgesellschaft (kurz Partnerschaft) ist eine Personengesellschaft in der sich Angehörige freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen können. Diese Rechtsform wurde 1995 mit dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) neu geschaffen.

Die Partnerschaft ist an freiberufliche Tätigkeiten gebunden und übt im Gegensatz zu den Personenhandelsgesellschaften kein Handelsgewerbe aus.

Angehörige einer Partnerschaft können nur natürliche Personen sein. Bloße Kapitalbeteiligung ist nicht zulässig.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die GmbH ist eine Rechtsform mit beschränkter Haftung. Sie ist die häufigste Rechtsform in Deutschland, für jeden Zweck geeignet und ideal für alle U…
Informationen ansehen »
GmbH & Co. KG
Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Form der Personengesellschaft und kombiniert die Kommanditgesellschaft (KG) mit der GmbH. Sie ist im Grunde eine…
Informationen ansehen »
Eingetragener Verein
Ein eingetragener Verein (e.V.) ist in Deutschland eine Vereinsform, bei der der Verein in das Vereinsregister eingetragen ist. Er stellt eine jurist…
Informationen ansehen »
Kommanditgesellschaft
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft mit zwei unterschiedlichen Arten von Gesellschaftern: Komplementären und Kommanditisten.
Informationen ansehen »
Partnerschaftsgesellschaft
Die Partnerschaftsgesellschaft (Partnerschaft) ist eine Rechtsform, in der sich Angehörige freier Berufe zusammenschließen können.
Informationen ansehen »