Vertrag

Ein Vertrag ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, das ein Schuldverhältnis zwischen den Parteien begründet.

Bei einem Vertrag handelt es sich um ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, das ein Schuldverhältnis zwischen den Parteien begründet. Das Zustandekommen von Verträgen ist in den §§ 145 ff. BGB geregelt.

Ein Vertrag wird dann wirksam, wenn mindestens zwei sich korrespondierende Willenserklärungen (Angebot und Annahme), hinsichtlich des wesentlichen Vertragsinhalts vorliegen.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Leistung
Eine Leistung ist ein Tun oder Unterlassen zur Erfüllung einer Schuld.
Informationen ansehen »
Verbindlichkeit
Unter einer Verbindlichkeit versteht man die Verpflichtung eines Schuldners, seinem Gläubiger gegenüber eine Leistung zu erbringen.
Informationen ansehen »
Forderung
Bei einer Forderung handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner auf eine Leistung.
Informationen ansehen »