Personengesellschaft

Personengesellschaft

Bei einer Personengesellschaft handelt es sich um eine Rechtsform, bei der die Personen hinter dem Unternehmen im Vordergrund stehen. Der Grundtyp der Personengesellschaft ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Zu den Personengesellschaften gehören:

Personengesellschaften sind keine juristischen Personen, sie haben damit keine eigene Rechtspersönlichkeit.

Kennzeichnend für Personengesellschaften ist eine persönliche und unbeschränkte Haftung der Gesellschafter.

Personengesellschaften sind kein eigenes Steuersubjekt. Die Einkünfte werden den Gesellschaftern zugerechnet und bei diesen versteuert.

Auch wenn heutzutage haftungsbeschränkte Gesellschaften dominieren, kann die persönliche Haftung der Gesellschafter auch ein Qualitätsversprechen sein. So appellierte der frühere Trigema-Chef Wolfgang Grupp an Unternehmer, das persönliche Haftungsrisiko auf sich zu nehmen, und fordert eine steuerliche Privilegierung.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Verbindlichkeit
Unter einer Verbindlichkeit versteht man die Verpflichtung eines Schuldners, seinem Gläubiger gegenüber eine Leistung zu erbringen.
Informationen ansehen »
Gläubiger
Ein Gläubiger kann im Rahmen eines Schuldverhältnisses von dem Schuldner eine Leistung fordern.
Informationen ansehen »
Auslegung
Auslegung bezeichnet die Interpretation von Gesetzen und Verträgen.
Informationen ansehen »
Schuldverhältnis
Aufgrund eines Schuldverhältnisses kann ein Gläubiger von einem Schuldner eine Leistung fordern.
Informationen ansehen »
Leistung
Eine Leistung ist ein Tun oder Unterlassen zur Erfüllung einer Schuld.
Informationen ansehen »