Stammkapital

Das Stammkapital bezeichnet bei einer GmbH die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Summe der von den Gesellschaftern zu leistenden Einlagen.

Das Stammkapital bezeichnet bei einer GmbH die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Summe der von den Gesellschaftern zu leistenden Einlagen. Es steht den Gläubigern der Gesellschaft als Haftmasse zur Verfügung steht.

Das Stammkapital einer GmbH muss mindestens 25.000 € betragen. Eine Unternehmergesellschaft kann man theoretisch mit einem Stammkapital von 1 € gründen. Es ist unterteilt in Geschäftsanteile.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Firma
Die Firma ist der Name, unter dem ein Kaufmann oder gewerbliches Unternehmen seine Geschäfte betreibt.
Informationen ansehen »
Eintragung
Mit Eintragung ist die Eintragung in ein öffentliches Unternehmensregister wie z.B. das Handelsregister gemeint.
Informationen ansehen »
Partnerschaftsregister
Das Partnerschaftsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über Partnerschaftsgesellschaften führt und Auskunft über hinterlegte D…
Informationen ansehen »
Hauptversammlung
Das Organ Hauptversammlung ist die Versammlung aller Aktionäre zur Beschlussfassung über unternehmensbezogene Vorgänge.
Informationen ansehen »
Gesellschaftsregister
Das Gesellschaftsregister ist ein öffentliches Register, das über die Rechtsverhältnisse einer eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) …
Informationen ansehen »