Gewerbesteuer-Hebesatz Mainaschaff

Mainaschaff im Kreis Aschaffenburg (Freistaat Bayern) hat 9.108 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

360 %
Hebesatz Gewerbesteuer
310 %
Grundsteuer B
310 %
Grundsteuer A
1.380.
Platz von 2.056 in Freistaat Bayern (niedrigster Hebesatz = Platz 1)

Was bedeutet der Hebesatz von 360 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Mainaschaff rund 12.600 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 360 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Freistaat Bayern liegt bei 345 %. Mainaschaff liegt darüber.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Aschaffenburg)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Aschaffenburg 400 % 400 %
Alzenau 380 % 470 %
Großostheim 390 % 360 %
Hösbach 370 % 360 %
Mömbris 350 % 320 %
Goldbach 360 % 310 %
Haibach 320 % 340 %
Kahl a.Main 380 % 400 %
Kleinostheim 350 % 320 %
Karlstein a.Main 325 % 300 %
Stockstadt a.Main 380 % 330 %
Bessenbach 350 % 310 %

Zuständig für Mainaschaff

Finanzamt
Finanzamt Aschaffenburg
Auhofstr., 63736 Aschaffenburg
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg
Postleitzahlen
63814
Ortsteile
Mainaschaff

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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